Die Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebs, der sich in angemessenem Abstand zu einem Störfallbetrieb befindet, kann zulässig sein.

Lesen Sie zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25.11.2020, Az. 7 A 3893/19, den Beitrag von Dr. Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung, Ausgabe Nr. 5 vom 04.02.2021.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Gerrit Krupp

Dr. Gerrit Krupp
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: g.krupp[at]lenz-johlen.de