Klagt ein Nachbar wegen eines Abstandsflächenverstoßes gegen eine Baugenehmigung, bleibt seine Klage erfolglos, wenn er selbst in vergleichbarer Weise gegen das Abstandsflächenrecht verstößt.

Lesen Sie den Beitrag von Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.06.2020, Az. 7 A 1510/18, in der IZ 45 vom 05.11.2020.

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