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Seit dem 11.06.2020 liegt der Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vor. Damit die Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren können und um die Möglichkeiten des Flächenzugriffs der Gemeinden zu stärken, sieht der Gesetzentwurf überwiegend Änderungen des Baugesetzbuchs vor. Wesentliche Regelungsinhalte sollen sein:

1. die Einführung eines neuen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau,

2. die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich und

3. die Schaffung einer Grundlage für Konzepte der Innenentwicklung, insbesondere zur leichteren Anwendung von Baugeboten und die Erweiterung der Vorkaufsrechte der Gemeinden.

In der Baunutzungsverordnung sollen die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt und die Obergrenzen, die bisher für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung galten, als Orientierungswerte ausgestaltet werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung, insbesondere von Flächen für den Wohnungsbau im Hinblick auf die Bebauungsdichte, zu erreichen. Mit dem Gesetzentwurf sollen außerdem einzelne städtebauliche Anliegen aufgegriffen werden. Dazu gehören auch Klarstellungen, die die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden, insbesondere für den Klimaschutz und die Klimaanpassung, hervorheben.

Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verwaltungsrecht zum Referentenentwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes finden Sie hier.

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Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
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