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Zur Beschränkung der Anzahl zulässiger Vorhaben in einem Sondergebiet hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 17.10.2019, Az. 4 CN 8/18, geäußert (Download Textfassung des Urteils).

Lesen Sie dazu die Anmerkung von Dr. Christian Giesecke und Dr. Gerrit Krupp in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 6/2020, Seite 403.

Unseren Newsletter Einzelhandel 2019 zu dieser Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichts finden Sie hier zum Download.

Keine Obergrenze für zulässige Vorhaben im Sondergebiet

Ihre Ansprechpartner:

Prof. Christian Giesecke, LL.M.

Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
E-Mail: c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

 

Dr. Gerrit Krupp

Dr. Gerrit Krupp
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-84
E-Mail: g.krupp[at]lenz-johlen.de

 

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