header bundesverfassungsgericht

Bei der Offenlagebekanntmachung von Bebauungsplänen muss nicht angegeben werden, ob es sich bei den umweltbezogenen Informationen um Sachverständigengutachten, private Stellungnahmen oder ähnliches handelt.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Gerrit Krupp zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.06.2019 (Az.: 4 CN 7/18) in der Immobilien Zeitung Nr. 47 vom 21.11.2019.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Gerrit Krupp

Dr. Gerrit Krupp
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-84
E-Mail: g.krupp[at]lenz-johlen.de

 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.