Ist ein Bebauungsplan wegen schweren Fehlern bei der Umweltverträglichkeitsprüfung unwirksam und werden diese Mängel nicht beseitigt, kann die Baugenehmigung angefochten werden.

Lesen Sie zum Beschluss des OVG NRW vom 1. Februar 2019, Az. 7 B 1360/18, den Beitrag von Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in der Immobilien Zeitung Nr. 27 vom 04.07.2019.

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