vhw-Webinar mit Dr. Michael Oerder und Dr. Thomas Lüttgau am 01.07.2021

Die Corona-Pandemie führte zu einer weiteren Schwächung des stationären Einzelhandels insbes. mit zentrenrelevanten Sortimenten. Der großflächige Lebensmitteleinzelhandel wurde hingegen gestärkt. Auch der Online-Einzelhandel wuchs weiter und dehnte sich dabei zunehmend auch auf den Lebensmitteleinzelhandel aus. Große Warenhausbetreiber kündigen die Aufgabe zahlreicher Standorte in überwiegend städtebaulich besonders bedeutsamen Lagen an. Parallel hierzu wollen Betreiber von Einkaufszentren in dezentraler Anlagen diese weiterentwickeln. Dies wirft den Wunsch und den Bedarf an Folgenutzungen sowie nach weiteren Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Funktion der Innenstädte auf. Hierbei treten Gemeinden zunehmend in einen Wettbewerb zueinander.

Der Gesetzgeber stellt für die Bewältigung dieser Probleme nur die altbekannten Instrumentarien bereit. Einzelhandelserlasse dienen als Auslegungshilfe für die Planung und Genehmigung insbesondere großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Mit Spannung wird die Novellierung des nordrhein-westfälischen Erlasses und seine Impulse für die übrigen Länder erwartet. Die Rechtsprechung hat kürzlich mehrere bedeutsame Entscheidungen zu den Festsetzungsmöglichkeiten für Einzelhandel in Sondergebieten, zur Zulässigkeit von großflächigen Lebensmitteleinzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche und den Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Anforderungen des § 13a BauGB für die Planung von großflächigen Einzelhandel im Nachbarprozess erlassen.
 
Das vorliegende Webinar behandelt wesentliche Fragen bei der Planung und Zulassung von Einzelhandelsnutzungen. Erläutert werden die aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte und Empfehlungen für die möglichst rechtssichere Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und für die Steuerung von Einzelhandel erarbeitet.

Ihre Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

 

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de