vhw-Seminar mit Dr. Alexander Beutling und Dr. Hans-Joachim Hüwelmeier am 26.05.2021 in Dortmund

Kaum ein Vorhaben kommt in der Praxis ohne eine Ausnahme oder Befreiung aus. Die vom Bauherrn gewünschten Abweichungen sind überaus vielfältig:

Sie können die Art der baulichen Nutzung betreffen, aber in gleicher Weise auch das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche oder die Bauweise. Neben diesen planungsrechtlichen Abweichungen geht es im Genehmigungsverfahren auch um Abweichungen nach der Landesbauordnung. Die Rechtsanwendung der maßgeblichen Vorschriften erweist sich mit Blick auf die unbestimmten Rechtsbegriffe, den Ermessensspielraum und schließlich auch den Nachbarschutz nicht selten als unsicher.

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de