vhw-Webinar mit Dr. Mahdad Mir Djawadi am 31.05.2021 

Das Besichtigen und Betreten von Grundstücken, Garagen oder Wohnungen seitens Vertretern von Ordnungsbehörden, Liegenschaftsverwaltungen, Wohnungsunternehmen/Verwaltern oder auch Abwasserzweckverbänden stößt bei den Betroffenen oft auf wenig Begeisterung. Soll der Zustand eines Objektes erfasst oder durch die Ordnungsbehörde kontrolliert bzw. Besichtigungen mit Käufern/Interessenten durchgeführt werden, begibt man sich häufig in das Spannungsverhältnis mit grundgesetzlich geschützten Rechten wie der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Eigentums- und des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Das Seminar führt in die betroffenen Grundrechte und deren Reichweite ein. Es zeigt den Akteuren ihre Rechte und Grenzen zum Besichtigen und Betreten von Wohnungen, Gewerbebetrieben, Grundstücken, Garagen, Kellern sowie bei sonstigen ausgewählten Sachverhalten auf. Auch der Einsatz von Foto- und Videokameras einschließlich Videodrohnen zur Überfliegung der betroffenen Grundstücke wird erörtert.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Mahdad Mir Djawadi

Dr. Mahdad Mir Djawadi
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-80
E-Mail: m.djawadi[at]lenz-johlen.de