Online-vhw-Seminar mit Nick Kockler am 17.12.2020

Neben bundesgesetzlich im Baugesetzbuch verankerten, städtebaulich motivierten Regelungen umfasst das „Baurecht“ nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnungen auch Vorschriften der Gefahrenabwehr sowie gestalterische Regelungen. Obwohl es sich im Ansatz um unterschiedliche Rechtsbereiche mit voneinander abweichenden gesetzgeberischen Zielvorstellungen handelt, stehen die baurechtlichen Regelungen auf bundes- wie auch auf landesrechtlicher Ebene in einer Wechselbeziehung zueinander, die sowohl in der Genehmigungspraxis als auch in ordnungsbehördlichen Verfahren ebenso wie etwa in Bauleitplanverfahren gleichermaßen von Bedeutung sind.

Finden diese Wechselbeziehungen nicht oder nur unzureichend Beachtung, kann dies eine fehlerhafte Anwendung des Rechts zur Folge haben, die zu einer möglicherweise Amtshaftungsansprüche begründenden Rechtswidrigkeit verwaltungsbehördlichen Handels oder aber der Unwirksamkeit von Bauleitplänen führen kann. Mit ihnen vertraut zu sein liegt daher sowohl im Interesse der Bauaufsichtsbehörden sowie der Stadt- und Gemeindeverwaltungen als auch im Interesse der Bauherren und ihrer Entwurfsverfasser. Letzteren hilft ihre Kenntnis Fehler in den Bauvorlagen zu vermeiden, die in Nachbarklageverfahren ggfs. die Aufhebung erteilter Genehmigungen bewirken können.

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Nick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de