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vhw-Seminar mit Dr. Rainer Voß am 02.12.2019 in Köln

Bebauungspläne sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Sie können mit der Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht unmittelbar angegriffen werden und werden häufig auch durch die Verwaltungsgerichte und andere Gerichte einer inzidenten Überprüfung unterzogen. Auch wenn die Gerichte in der Regel "nicht ungefragt auf Fehlersuche gehen", halten Pläne gelegentlich der gerichtlichen Prüfung nicht stand. Die Ursachen sind vielfältig, bestimmte Fallgruppen weisen jedoch besonders häufig typische Fehlerquellen auf.

Das Seminar bereitet die gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten systematisch auf und verdeutlicht dabei die Abläufe und Prüfungsraster, damit im Streitfall sachgerecht argumentiert und reagiert werden kann. Besondere Beachtung erfordern die Regelungen zur Beachtlichkeit von Mängeln des Plans und die Möglichkeiten zur Heilung von Fehlern, die ggf. noch während eines laufenden Verfahrens ausgenutzt werden können. Auch die nachfolgende "Reparatur" von fehlerhaften Plänen wird beispielhaft erläutert. Schließlich werden anhand der jüngeren Praxis der Normenkontrollgerichte typische Fallgruppen von Bebauungsplänen aufgezeigt, die in besonderem Maß fehleranfällig sind, damit Mängel der Planung nach Möglichkeit von vornherein vermieden werden können.

Referenten: Jörg Krause, Abteilungsleiter Bebauungsplanung, Denkmalpflege, Stadtgestaltung und stellv. Amtsleiter der Stadtplanung Münster und Dr. Rainer Voß, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

 

 Ansprechpartner:

Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
AnwaltMediator DAA/FU Hagen
Telefon: 0221-973002-80

E-Mail: r.voss[at]lenz-johlen.de

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