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vhw-Seminar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 11.04.2019 in Bergisch Gladbach (Bensberg)

Das planungsrechtliche Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB ist das Kernelement der Ausübung planerischer Gestaltungsfreiheit. Obwohl es zum Alltag des Planers gehört, bereitet seine Anwendung in der Praxis immer wieder Probleme. Die richtige Behandlung des Abwägungsgebots ist der wohl häufigste Streitpunkt schon im Planungsverfahren und auch bei nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zudem scheitern auch in der jüngsten Zeit noch Bebauungspläne an – zumeist vermeidbaren – Mängeln einer sachgerechten Umsetzung der Anforderungen des Abwägungsgebots.

Das Seminar soll die durch den Gesetzgeber präzisierten Strukturen des Abwägungsgebots und deren konkrete Umsetzung in der Planungspraxis anhand aktueller Beispielsfälle verdeutlichen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die sachgerechte Aufbereitung hinsichtlich der privaten Eigentumsbelange sowie der umweltrelevanten Belange einschließlich des Immissions- und des Naturschutzes gelegt. Dabei kommt auch zur Sprache, wann und in welchem Umfang fachliche Begutachtungen geboten und wie sie im Planungsprozess zu behandeln sind. Für die Bestandssicherheit von Plänen bedeutsam ist ferner, wie die planerischen Abwägungen zu verlautbaren und zu dokumentieren sind. Wichtig sind schließlich auch die Anforderungen der neueren Rechtsprechung an die gemeindeinterne Zuständigkeit für die abwägende Berücksichtigung der betroffenen Belange sowie die Neuregelungen und die jüngste Rechtsprechung zur Beachtlichkeit von Abwägungsmängeln.

Ihre Referenten:

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

nick-kocklerDr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17
E-Mail:  c.giesecke[at]lenz-johlen.de

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