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vhw-Seminar mit Dr. Alexander Beutling und Béla Gehrken am 12.11.2019

2017 trat die Novelle des Raumordnungsgesetzes in Kraft. 2018 beschloss die Landesregierung das „Entfesselungspaket III“. In diesem Zusammenhang wurde ein Verfahren zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) eingeleitet. Ziel ist unter anderem eine Beschleunigung von Regionalplan- und Zielabweichungsverfahren. Der Gesetzesentwurf sieht zudem den Wegfall der landesplanerischen Anfrage vor. Auch der 2017 in Kraft getretene Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird bereits geändert. Die Änderungen werden voraussichtlich Ende 2019 in Kraft treten. Von den regionalen Planungsträgern werden die Regionalpläne erarbeitet und aufgestellt. Die Ziele der Raumordnung sind auf der nachfolgende Ebene der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse in Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen. Die Praxis und die jüngste Rechtsprechung zeigen, dass teilweise erhebliche Unsicherheit bei der Umsetzung der Vorgaben der Landes- und Regionalplanung besteht.

Das Seminar schafft Grundlagen für den Umgang mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung in der Bauleitplanung und widmet sich den Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die Regionalplanung. Es erläutert die Grundbegriffe des Raumordnungsrechts, das Erarbeitungsverfahren der Regionalpläne einschließlich der kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten sowie die Rechte und die Befugnisse (aber auch Grenzen) der Landesplanungsbehörde und der Regionalplanungsbehörden (landesplanerische Anfrage, Planungsgebot, Untersagung). Es behandelt die Voraussetzungen eines Zielabweichungsverfahrens oder einer (vereinfachten) Änderung des Regionalplans und diskutiert aktuelle Themen und Rechtsprechung aus den Bereichen Einzelhandel, Windenergie und Abgrabung.

Hinweis: Weiterer Seminartermin am 27.10.2020 in Dortmund

Ihre Referenten und Ansprechpartner: 

alexander beutling grDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

Bela GehrkenBéla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

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