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vhw-Seminar mit Dr. Alexander Beutling am 20.03.2019 in Essen

Denkmalrechtliche Fragestellungen sind aktuell und praxisrelevant. Bereits die Art und Weise der Eintragung in die Denkmalliste am Anfang des Verfahrens hat eine erhebliche Bedeutung für spätere Erlaubnisverfahren. Jahrelang lag der Schwerpunkt denkmalrechtlicher Verfahren auf Fragen der Denkmaleigenschaft anlässlich der Unterschutzstellung. Inzwischen haben sich die Schwerpunkte allerdings verschoben: Immer häufiger legen Denkmaleigentümer den Behörden Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Finanz- und Steuerfachleuten vor, die einen Anspruch auf Erteilung der Abbrucherlaubnis begründen oder eine Erhaltungsanordnung abwehren sollen. Im Umgang mit solchen Berechnungen gibt es zahlreiche Zweifelsfragen, die anhand konkreter Beispielrechnung diskutiert werden sollen.

• Sie erhalten einen Überblick über die Systematik und die inneren Zusammenhänge des Denkmalschutzrechts in Nordrhein-Westfalen.
• Die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe und Grundbegriffe des Gesetzes werden Ihnen anhand von Beispielen und der maßgeblichen Rechtsprechung des OVG Münster eingehend erläutert.
• Die problematischen Fälle, insbesondere bei Erhaltungsmaßnahmen und Erlaubnisverfahren, werden ausführlich besprochen.
• Sie werden über ausgewählte aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung informiert.

Gerne können Sie Fragestellungen zur Erörterung im Seminar einreichen (bitte bis zum 6. März 2019 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Problemfälle mit dem Referenten und den anwesenden Fachkollegen zu diskutieren.

Ansprechpartner: 

alexander beutling grDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

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