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Unter dem Titel „Aktuelle Fragen aus dem Baurecht, dem Wohnungsrecht und dem Denkmalschutzrecht“ fand die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW am 24.09.2021 erneut als Online-Tagung statt.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW, Dr. Michael Oerder (Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB), freute sich darüber, über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Richter- und Anwaltschaft begrüßen zu dürfen. Die Teilnehmer erwarteten fünf Fachvorträge aus anwaltlicher und richterlicher Sicht sowie aus Sicht eines Vertreters der Verwaltung zu aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Mit aktueller Rechtsprechung zum Bauordnungsrecht eröffnete Herr Rechtsanwalt Dr. Gerrit Krupp (Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) die Tagung. Dabei griff Herr Dr. Krupp nicht nur Fragen zum materiellen Bauordnungsrecht, insbesondere zum äußerst praxisrelevanten Abstandsflächenrecht auf, sondern widmete sich auch dem formellen Verfahrensrecht. Vor allem die Frage, in welchem Umfang ein Bauvorbescheid und die eingereichten Bauvorlagen Bindungswirkung entfalten, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Seine Präsentation finden Sie hier: [Download]

Im Anschluss daran referierte Herr RiOVG Dr. Matthias Kallerhoff (Oberverwaltungsgericht Münster) zu aktueller Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht. Anhand ausgewählter Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Planaufstellungsverfahren, zum materiellen Recht und zur Abwägung, zur Normenkontrolle und zur Zulässigkeit von Vorhaben zeigte Herr Dr. Kallerhoff die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht auf.

Nach der Mittagspause stellte Herr Josef Ludwig (Leiter des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln) die Stärken und Schwächen des neuen Wohnraumstärkungsgesetzes NRW dar. Der Referent gab der versammelten Juristenschaft zunächst einen Überblick über die Herausforderungen, vor die Kommunen aufgrund der in den letzten Jahren stetig zunehmenden Zahl von Kurzzeitvermietungen gestellt werden. Im Anschluss daran wurden die gesetzlichen und kommunalen Mittel thematisiert, mit denen die Ämter für Wohnungswesen Wohnraum schützen und erhalten sollen.

Anschließend präsentierte Herr Rechtsanwalt Dr. Nils Gronemeyer (Brandi Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) die Novelle des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung durch das Baulandmobilisierungsgesetz. Der Referent stellte die Einführung des neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau, die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten und Änderungen für Vorhaben im (unbeplanten) Innen- und Außenbereich vor und unterzog diese geänderten Regelungen einer kritischen Würdigung.

Abschließend referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Beutling (Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) über aktuelle Fragen des Denkmalschutzrechts. Nach einer allgemeinen Einführung in das nordrhein-westfälische Denkmalschutzrecht gab Herr Dr. Beutling einen umfassenden Einblick in die Änderungen, die die von der Landesregierung entworfene Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW mit sich bringen wird. Hierbei wurde ein besonderes Augenmerk auf die verfahrensrechtlichen Erleichterungen bei der Unterschutzstellung gelegt. Seine Präsentation finden Sie hier: [Download]

Ob die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht - voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember - wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, wird von der allgemeinen Entwicklung abhängig sein. Informationen finden Sie auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht.

Ihr Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW im Deutschen AnwaltVerein
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

 

Verfasser dieses Beitrags:

sebastian wies

Dr. Sebastian Wies, LL.B.
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: s.wies[at]lenz-johlen.de

 

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