EU-Verordnung setzt Schwellenwerte herab Die EU-Kommission hat mit einer neuen Verordnung die bisher geltenden Schwellenwerte herabgesetzt.

Die neuen Schwellenwerte betragen:
•  für die Vergabe von Bauaufträgen:
   4.845.000 € (bisher 5.150.000 €)
•  für die Vergabe von sonstigen Liefer-
   und Dienstleistungsaufträgen:
   193.000 € (bisher 206.000 €)
•  für Dienstleistungen nach § 2 Nr2 VgV:
   125.000 € (bisher 133.000 €)

Für Sektorenauftraggeber gelten:
•  für die Vergabe von Bauaufträgen:
    4.845.000 € (bisher 5.150.000 €)
•  für die Vergabe von sonstigen Liefer-
   und Dienstleistungsaufträgen:
   387.000 € (bisher 412.000 €)

Die Änderung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2010.