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Abstandsflächenrecht in NRW

Abstandsflächenrecht in NRW

Datum: 13. Mai 2025
Uhrzeit: 9:00 bis 16:00 Uhr

Präsenzveranstaltung mit Nick Kockler in Mönchengladbach am 13.05.2025

Das Abstandsflächenrecht verfolgt den Zweck, durch Mindestabstände die Gefahr der Brandübertragung, der Beeinträchtigung der Belichtung und Belüftung, einer unangemessenen optischen Beengung und der Störung des Wohnfriedens vorzubeugen. § 6 BauO NRW normiert daher das grundsätzlich geltende Gebot, dass Abstandsflächen von einer weiteren Bebauung freizuhalten sind. Die Norm entfaltet nachbarschützende Wirkung, sodass sich an der Einhaltung bzw. Nichteinhaltung von Grenzabständen in der Praxis häufig nachbarschaftliche Streitigkeiten entzünden.

Sie erhalten einen Überblick über das Abstandsflächenrecht. Hierzu werden die rechtlichen Vorgaben anhand praktischer Beispiele sowie vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OVG NRW betrachtet.

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