Ein Urbanes Gebiet erfordert einen Mix an Nutzungen- Beitrag von Dr. Christian Giesecke in der Immobilien Zeitung
Unterscheidet sich ein Urbanes Gebiet nicht erheblich von Nutzungen eines normalen Wohngebietes, ist es städtebaulich nicht erforderlich und der B-Plan unwirksam.
Lesen Sie den Beitrag von Dr. Christian Giesecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Februar 2024, Az. 3 K 543/21 in der Immobilien Zeitung, IZ 32, 08.08.2024.