Für das beschleunigte Verfahren gelten enge Grenzen

Dr. Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung: Für das beschleunigte Verfahren gelten enge Grenzen

Ein Bebauungsplan für “andere Maßnahmen der Innenentwicklung” darf nur dann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn diese Maßnahmen der überplanten Fläche dienen.

 

Lesen Sie zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2021, Az. 4 CN 6.19, den Beitrag von Dr. Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung, Ausgabe Nr. 45 vom 11.11.2021.

Beitrag von Dr. Gerrit Krupp in der IZ 45 vom 11.11.2021

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