DAV Stellungnahme: Darlegungs­er­for­dernisse bei Rechts­mit­tel­zu­lassung

DAV Stellungnahme: Darlegungs­er­for­dernisse bei Rechts­mit­tel­zu­lassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht das Grundrecht auf effektiven Rechtschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes verletzt. 

In seiner vom Ausschuss für Verfassungsrecht unter Mitwirkung von Dr. Inga Schwertner, Mitglied des Ausschusses für Verfassungsrecht im DAV, vorbereiteten Stellungnahme vom 15.08.2024 hat er dies wie folgt begründet: Die in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung des Bundesfinanzhofes, dass eine schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung bei der Verletzung des Gleichheitssatzes einen Vortrag zu der Frage erfordert, ob eine normverwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen wird, überspannt in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise die Darlegungsanforderungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.

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