cima.monitor – Deutschlandstudie Innenstadt 2022

cima.monitor – Deutschlandstudie Innenstadt 2022 - Fachkommentar von Dr. Thomas Lüttgau

Lesen Sie hier den Fachkommentar von Dr. Thomas Lüttgau, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum Thema:

 

Revitalisierung und Umbau der Innenstädte –
rechtliche Rahmenbedingungen und
Instrumente für das urbane Gebiet

 

Revitalisierung und Umbau der Innenstädte stellen für die Kommunen eine städtebauliche Aufgabe dar, bei der einerseits ihr städtebauliches Verständnis gefordert ist und andererseits stellen sie für die Akteur*innen eine wirtschaftliche Herausforderung
dar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ein
satz der städtebaulichen Instrumente können dazu beitragen, dass dieser Spagat geleistet werden kann.

 

Das Baugesetzbuch (BauGB) mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geben mit dem urbanen Gebiet gem. § 6a BauNVO den Kommunen eine planungsrechtliche Handlungsmöglichkeit an die Hand, den Rahmen für die Ausgestaltung gemischter Quartiere zu schaffen. Denn im urbanen Gebiet (§ 6a BauNVO) ist das Wohnen und die Unterbringung von Gewerbebetrieben sowie anderer Einrichtungen sozialer oder
kultureller Art möglich, ohne – wie in einem Misch
gebiet – ein bestimmtes Mischungsverhältnis einhalten zu müssen. Anders als im Kerngebiet (§ 7 BauNVO)
kann mit dem urbanen Gebiet ein größerer Wohnan
teil ermöglicht werden, der gerade den sich umstrukturierenden Innenstädten guttut. Dieses Instrument der Überplanung des Gebiets als urbanes Gebiet sollte offensiv genutzt werden.

 

Den Städten und Kommunen stehen darüber hinaus weitere Handlungsoptionen zur Verfügung, die die Umsetzung ihrer städtebaulichen Leitbilder erleichtern und insbesondere zu verhindern geeignet sind, Missstände entstehen zu lassen. Hier sind u. a. das durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschärfte Vorkaufsrecht (§§ 24 ff. BauGB), Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 ff. BauGB), aber auch die städtebaulichen Gebote mit dem in § 176a BauGB eingeführten städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Stärkung
der Innenentwicklung zu nennen. Der Blumenstrauß
an Handlungsmöglichkeiten ist zwar nicht perfekt, aber vielfältig und bei einem geschickten Einsatz im Interesse der Innenstadtentwicklung zielführend. Mit einem Mix der Nutzungsformen – Handel, Freizeit,
Kultur, Gastronomie, Behörden und mobiles Arbei
ten – können Anreize für den Weg in die Innenstadt geschaffen werden.

 

Gegen diese Entscheidung hat der 1. FC Köln Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt und beantragt, die Revision zuzulassen. Diesem Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. August 2023 stattgegeben. In dem nun durchzuführenden Revisionsverfahren geht es entscheidend um die Frage, ob das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zutreffend davon ausgehen konnte, dass es sich bei dem angegriffenen Bebauungsplan um eine sogenannte „Zulassungsentscheidung“, also eine „maßgeschneiderte Planung“ für ein konkretes Vorhaben handelte mit der Folge, dass es in seinem Normenkontrollurteil den Bebauungsplan vollumfänglich auf Rechtsfehler prüfen durfte. Angebotsbebauungspläne, wie der hier zu beurteilende werden grundsätzlich nicht als „Zulassungsentscheidungen“ angesehen, mit der Folge, dass die Rechtsbehelfe von Umweltverbänden nur dann Erfolg haben, wenn sich die in einem Bebauungsplan festgestellten Fehler auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beziehen. Insoweit ist fraglich, ob der vom Oberverwaltungsgericht festgestellte „handwerkliche Mangel“ zur Aufhebung des Bebauungsplans hätte führen dürfen, weil dieser nicht auf der Verletzung von umweltbezogenen Rechtsvorschriften beruht.

 

Die vom Bundesverwaltungsgericht in dem nun durchzuführenden Revisionsverfahren zu treffende Entscheidung könnte also weitreichende Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Bebauungsplans für den RheinEnergieSportpark haben. Bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gilt der Bebauungsplan nach wie vor als wirksam. Mit einer Entscheidung ist in ein bis eineinhalb Jahren zu rechnen.

Download der cima-Deutschlandstudie

Ihr Ansprechpartner:
Weitere Beiträge