Am 11. Dezember 2024 hat die Bundesregierung, noch vor den im kommenden Frühjahr zu erwartenden Neuwahlen, eine umfassende Klimaanpassungsstrategie verabschiedet. Sie stellt einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung des im Juli 2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) dar. Mit der Strategie gibt der Bund erstmals messbare Ziele für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels vor.
Übergeordnetes Ziel der nach § 3 KAnG erforderlichen Klimaanpassungsstrategie ist es, ein koordiniertes Vorgehen gegen die Folgen des Klimawandels zu ermöglichen und die Maßnahmen der Bundesregierung transparenter und zielgenauer auszurichten. Dazu definiert sie 33 Ziele und benennt mehr als 180 spezifische Maßnahmen. Diese werden den sieben Clustern, „Infrastruktur“, „Land und Landnutzung“, „menschliche Gesundheit und Pflege“, „Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz“, „Wasser“, „Wirtschaft“ sowie „übergreifende Handlungsfelder“ zugeordnet.
Zu den Zielen zählen die Verringerung der gesundheitlichen Belastungen durch Hitzewellen, insbesondere bei gefährdeten Gruppen wie älteren Menschen oder Kindern, sowie der Erhalt und die Sicherstellung der Funktion natürlicher Ökosysteme wie Mooren, Wäldern und Flüssen, die als natürliche „Klimapuffer“ dienen. Ebenso soll die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Energie und Wasserwirtschaft auch unter Extremwetterbedingungen gewährleistet werden. Ein weiteres zentrales Ziel ist die Förderung widerstandsfähiger landwirtschaftlicher Anbauverfahren, um die Nahrungsmittelproduktion trotz der veränderten klimatischen Bedingungen sicherzustellen.
Über die clusterbezogenen Ziele hinaus widmet sich die Strategie im Rahmen definierter Aktionsfelder weiteren relevanten Themen, die für eine umfassende Klimavorsorge von Bedeutung sind und künftig einer konkreten Zielentwicklung unterzogen werden könnten. Diese Aktionsfelder umfassen soziale Gerechtigkeit und den Schutz vulnerabler Gruppen, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes, die Bereitstellung digitaler Datengrundlagen, die Förderung von Eigen- und finanzieller Vorsorge sowie die Integration von Klimaanpassungsthemen in Bildung und Sport.
Trotz Anerkennung kompetenzrechtlicher Grenzen verfolgt die Klimaanpassungsstrategie des Bundes einen kohärenten Ansatz, der Bund, Länder und Kommunen in einer gemeinsamen Verantwortung sieht. Die Klimaanpassungsstrategie ist daher nicht nur für Bundesbehörden von Interesse. Es ist davon auszugehen, dass Bundesklimaanpassungsstrategie die fachliche Grundlage für künftige Klimaanpassungsstrategien der Länder und Klimaanpassungskonzepte auf kommunaler Ebene bilden wird. Zudem sieht die Strategie vor, dass bis 2030 Klimaanpassungskonzepte für 80 Prozent der nach § 12 Abs. 1 KAnG verpflichteten Gemeinden beziehungsweise Landkreise vorliegen.
Während die Zeit zeigen wird, wie effektiv die Strategie in der Praxis umgesetzt werden kann, steht bereits jetzt fest, dass die zuständigen Stellen auf Landes- und Kommunalebene sich intensiv mit den Zielen und Vorgaben aber auch Fördermöglichkeiten der Klimaanpassungsstrategie auseinandersetzen sollten. Insbesondere mit Blick auf die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bietet die Klimaanpassungsstrategie des Bundes eine wichtige Hilfestellung. Die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen durch den Bund und spezifische Unterstützungsprogramme, etwa über das Zentrum KlimaAnpassung oder durch Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dürfte dabei für die kommunale Umsetzung von entscheidender Bedeutung sein.

Rechtsanwalt
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