Beitrag in der Immobilien Zeitung - Will eine Gemeinde überplanen, ist der Bestand zu prüfen

Beitrag in der Immobilien Zeitung - Will eine Gemeinde überplanen, ist der Bestand zu prüfens

Wird ein bebautes Gebiet überplant, muss der Bestand erfasst und eventuell bestehende Nutzungsrechte betrachtet werden, die der B-Plan einschränken soll. Ansonsten kann der Plan unwirksam sein.

 

Lesen Sie den Betrag von Dr. Sebastian Wies zum Urteil des VGH München vom 23. Juli 2025, Az. 9 N 24.161 in der Immobilien Zeitung Nr. 42/2025 vom 16. Oktober 2025, Seite 14.

Quelle: Immobilien Zeitung Nr. 42/2025 vom 16. Oktober 2025, Seite 14 / 01209-OLUB
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