Beitrag in der Immobilien Zeitung - Will eine Gemeinde überplanen, ist der Bestand zu prüfen
Beitrag in der Immobilien Zeitung - Will eine Gemeinde überplanen, ist der Bestand zu prüfens
Wird ein bebautes Gebiet überplant, muss der Bestand erfasst und eventuell bestehende Nutzungsrechte betrachtet werden, die der B-Plan einschränken soll. Ansonsten kann der Plan unwirksam sein.
Lesen Sie den Betrag von Dr. Sebastian Wies zum Urteil des VGH München vom 23. Juli 2025, Az. 9 N 24.161 in der Immobilien Zeitung Nr. 42/2025 vom 16. Oktober 2025, Seite 14.