Beitrag in der Immobilien Zeitung - Nicht jede Verkehrszunahme gehört in die Abwägung der Gemeinde

Beitrag in der Immobilien Zeitung - Nicht jede Verkehrszunahme gehört in die Abwägung der Gemeinde

Wie viel zusätzliche Verkehrsbelastung muss eine Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans tatsächlich berücksichtigen? Ein aktueller Fall zeigt, wo die Grenzen der planerischen Abwägung verlaufen – und welche Rolle Schallgutachten sowie prognostizierter Anliegerverkehr dabei spielen. 

Lesen Sie mehr dazu im  Betrag von Dr. Sebastian Wies zum Urteil des OVG NRW vom 23. März 2026, Az. 10 D 42/24.NE in der Immobilien Zeitung Nr. 22/2026 vom 28. Mai 2026, Seite 12.

Quelle: Immobilien Zeitung Nr. 22/2026 vom 28. Mai 2026, Seite 12 / 01452-OLUB
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