Beitrag in der Immobilien Zeitung -Naturschutz muss nicht "bis in alle Ewigkeit" gesichert werden

Beitrag in der Immobilien Zeitung -Naturschutz muss nicht "bis in alle Ewigkeit" gesichert werden

Muss eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zum Schutz einer Vogelart zeitlich unbegrenzt gesichert sein oder genügt eine befristete Regelung? Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Fall eines interkommunalen Gewerbegebiets entscheiden, dass ein Bebauungsplan nicht deshalb unwirksam ist, weil er die hier zum Schutz der Feldlerche vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen nur für einen begrenzten Zeitraum festlegt. Wie lange die Ausgleichsmaßnahmen anzuhalten haben, hängt nach Ansicht des Gerichts vom Einzelfall ab. 

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Kai Petra Dreesen zum Beschluss des Niedersächsischen OVGs vom 12. Dezember 2025, Az. 1 MN 112/25.

Quelle: Immobilien Zeitung Nr. 12/2026 vom 19. März 2026, Seite 12. / 01400-OLUB
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