Beitrag der Immobilienzeitung - Nicht jedes Hochwasser tangiert den B-Plan
Beitrag der Immobilienzeitung - Nicht jedes Hochwasser tangiert den B-Plan
Hochwasserrisiko im B-Plan: Wann Nachteile wirklich zählen
Wie stark müssen Hochwassergefahren sein, damit sie bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen? Ein aktuelles Urteil des OVG Lüneburg (Az. 1 KN 121/22) bringt Klarheit: Nur wenn die Auswirkungen auf außenliegende Grundstücke mehr als geringfügig sind, müssen sie in die Abwägung einfließen. Die Entscheidung stärkt die Planungssicherheit für Kommunen und Projektentwickler – und zeigt, worauf bei der Erstellung von Bebauungsplänen in hochwassergefährdeten Gebieten zu achten ist.
Quelle: Immobilien Zeitung Nr. 31/2025 vom 31. Juli 2025, Seite 12 / 01132-OLUB
Den ganzen Artikel von Frau Dr. Schwertner finden Sie hier: