Bei drohendem Schaden hat die Gemeinde ein Abwehrrecht - Beitrag von Dr. Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung

Bei drohendem Schaden hat die Gemeinde ein Abwehrrecht - Beitrag von Dr. Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung

Eine Gemeinde kann ein großes Einzelhandelsprojekt im Nachbarort abwehren, wenn es ihre zentralen Versorgungsbereiche schädigt.

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Gerrit Krupp zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2024, Az. 4 C 1.23 in der Immobilien Zeitung, IZ 42, 17.10.2024.

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Dr. Gerrit Krupp

Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: g.krupp[at]lenz-johlen.de

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