Beeinträchtigungsverbot ist kein zulässiges Raumordnungsziel
Beeinträchtigungsverbot ist kein zulässiges Raumordnungsziel - Beitrag von Dr. Alexander Beutling in der Immobilien Zeitung
Das Beeinträchtigungsverbot der Nahversorgung im Einzugsbereich eines Vorhabens ist mit höherrangigem Recht unvereinbar.
Lesen Sie dazu den Artikel von Fachanwalt Dr. Alexander Beutling zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2023, Az. 4 CN 10/2125 – in der Immobilien Zeitung, AusgabeNr. 1-2 vom 11.01.2024.
Beitrag von Dr. Alexander Beutling in der Immobilien Zeitung 1-2/2024