Beeinträchtigungsverbot ist kein zulässiges Raumordnungsziel

Beeinträchtigungsverbot ist kein zulässiges Raumordnungsziel - Beitrag von Dr. Alexander Beutling in der Immobilien Zeitung

Das Beeinträchtigungsverbot der Nahversorgung im Einzugsbereich eines Vorhabens ist mit höherrangigem Recht unvereinbar.

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Lesen Sie dazu den Artikel von Fachanwalt Dr. Alexander Beutling zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2023, Az. 4 CN 10/2125 – in der Immobilien Zeitung, AusgabeNr. 1-2 vom 11.01.2024.

Beitrag von Dr. Alexander Beutling in der Immobilien Zeitung 1-2/2024

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