Ein Fördermittelempfänger muss beweisen, dass die Generalunternehmer-Vergabe bei der Umsetzung einer geförderten Baumaßnahme zulässig war. Gelingt dies nicht, muss er die für das Vorhaben geleisteten Fördermittel zurückzahlen.
Lesen Sie zum bestandskräftigen Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 16.01.2017 - 12 A 833/16 - den Rechtsprechungsbeitrag von Rechtsanwalt Martin Hahn in der Immobilien Zeitung Nr. 36/2017, Seite 10.
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