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Der landwirtschaftliche Hofbetrieb i.S.d. § 46 WHG und dessen Grenzendurch das Gestaltungsrecht der Bundesländer

Der Klimawandel und seine Folgen führen auch in Deutschland zu einer Verknappung der lebenswichtigen Wasserressourcen. Ein besonnener und nachhaltiger Umgang ist daher von beson­derer Bedeutung. Die Landwirtschaft benötigt Wasser für fast alle der vielfältigen Betätigungsbereiche. Felder müssen bewäs­sert, Nutztiere müssen getränkt und Stallungen müssen gesäu­bert werden. Dieser Bedarf wird in vielen Fällen durch Nutzung des Grundwassers gedeckt. Wieviel Wasser darf jedoch ent­nommen werden, und bedarf es dafür gegebenenfalls einer Er­laubnis oder Bewilligung? Dieser konfliktträchtige Bereich soll im Rahmen dieses Beitrages beleuchtet werden. Besonders im ländlichen Raum stehen sich hier die Verwaltung und zahlreiche betroffene landwirtschaftliche Betriebe gegenüber.

Lesen Sie den Artikel von Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in der Zeitschrift Wertermittlungsforum, Ausgabe 01/2018.

Ansprechpartner:

Bela GehrkenBéla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

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