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Besprechung des Beschlusses des Kammergerichtes Berlin vom 14.08.2012, Az. Verg 8/12, zum Vergaberecht

In einem vergaberechtlichen Verhandlungsverfahren kann der öffentliche Auftraggeber bei Verdacht einer unzulässigen Mischkalkulation dem Bieter die Erläuterung seiner Kalkulation aufgeben, wobei allein die Erhöhung einer Preisposition und die Reduzierung einer anderen in überarbeiteten Angeboten diesen Verdacht nicht belegen.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Rechtsanwalt Rainer Schmitz in Immobilien Zeitung Nr. 42 vom 18.10.2012 hier.  

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