header bundesverfassungsgericht

Urteilsverkündung am 24.11.2011

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 09. und 10.11.2011 die Klagen von Wohnhauseigentümern gegen die Planfeststellung für den Neubau des Teilabschnitts 4 der Autobahn A 281 in Bremen verhandelt. Im Zuge dieses Neubaus soll die Weser mit einem Tunnel gequert werden. Um den Tunnel realisieren zu können, müssen sechs Wohngebäude abgerissen werden. Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung der Weserquerung sollen vornehmlich durch einen privaten Investor erfolgen, der sich über Mauteinnahmen refinanzieren soll.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zunächst unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens mit der behördlichen Organisation befasst, da in der Freien Hansestadt Bremen eine einzige Abteilung sowohl für den Antrag also auch die Anhörung und schließlich die Entscheidung zuständig ist. Anschließend ist erörtert worden, ob die festgelegte Trasse dem Flächennutzungsplan angepasst ist oder hiervon abweicht. Weitere Schwerpunkte der zweitägigen Verhandlung sind die Variantenprüfung (Bohrtunnel oder Einschwimm- und Absenktunnel), die Berücksichtigung der Eigentümerbelange, der europäische Vogelschutz sowie die Problembewältigung im Bereich der Stahlwerke auf der nördlichen Weserseite gewesen.

Die Urteile werden am 24. November 2011 verkündet.

 

Dr. Alexander Beutling
Dr. Inga Schwertner
Fachanwälte für Verwaltungsrecht

 

zurück zur Übersicht

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.