Die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel unterliegen einer stetigen Fortentwicklung. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass Änderungen der Gesetzeslage bzw. Entwicklungen in der Rechtsprechung die Entwickler und Betreiber von Einzelhandelsimmobilien vor neue Herausforderungen stellen. Schon jetzt steht fest, dass das Jahr 2018 insoweit keine Ausnahme sein wird. Aus diesem Grund stand unser Inhouse-Seminar am 15.03.2018 unter dem Motto „„Einzelhandel 2018 – das ist neu!“

Im Rahmen des Inhouse-Seminars informierten unsere Fachanwälte über eine Vielzahl von aktuellen rechtlichen Entwicklungen, die speziell für Einzelhandelsimmobilien von Bedeutung sind. Gemeinsam mit den teilnehmenden Investoren, Projektentwicklern, Architekten und Expansionsleitern großer Einzelhandelsunternehmen konnten in anschließenden Diskussionen die Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht werden.

Dr. Thomas Lüttgau widmete sich in seinem Vortrag dem Thema „Aktuelle Entwicklungen im Landesplanungsrecht und Reaktionsmöglichkeiten des Einzelhandels“. Er gab einen interessanten Überblick über die maßgeblichen Bestimmungen und veranschaulichte unter Bezugnahme auf verschiedene Praxisbeispiele die weiter zunehmende Bedeutung dieses Rechtsbereichs für die Einzelhandelssteuerung (z.B. durch das Agglomerationsverbot). Gleichzeitig zeigte er auf, wie trotz zunehmender landesplanerischer Restriktionen Einzelhandelsimmobilien erfolgreich entwickelt und betrieben werden können.

 
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Im weiteren Verlauf beleuchtete Dr. Michael Oerder das Thema „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel außerhalb von Kern- und Sondergebieten“. Anschaulich verdeutlichte er anhand aktueller Beispiele aus der Rechtsprechung, unter welchen Voraussetzungen großflächige Einzelhandelsbetriebe als atypisch bewertet werden und welche Handlungsspielräume sich daraus für die Entwicklung von Einzelhandelsimmobilien ergeben können.

Mit seinem kurzweiligen Vortrag zum Thema „Drohende Ordnungsverfügungen gegenüber Einzelhandelsbetrieben“ informierte Dr. Markus Johlen über praxisrelevante Konstellationen, in denen sich Betreiber von Einzelhandelsimmobilien mit bauaufsichtlichen Ordnungsverfügungen konfrontiert sehen können. Dabei machte er an einer Vielzahl von Beispielen eindrucksvoll deutlich, dass auch scheinbar unproblematische Entscheidungen (z.B. Verlängerung von Öffnungszeiten) die zuständige Bauaufsichtsbehörde auf den Plan rufen können.

Dr. Christian Giesecke wandte sich mit seinem Vortrag „Einzelhandel und Umwelt: Herausforderungen durch Neufassung von BauGB/UmwRG und UVPG“ einem weiteren praxisrelevanten Thema zu. Anhand eines Überblicks über die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen veranschaulichte er systematisch, welche Anforderungen zukünftig bei der Erstellung des Umweltberichts für einen Bauleitplan zu beachten sind. Gleichzeitig machte er auf die Risiken aufmerksam, die aus sich aus den erweiterten Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden und auch von Nachbarn nach Maßgabe des Umweltrechtsbehelfsgesetzes ergeben.

Mit ihrem Vortrag „Update: aktuelle Rechtsprechung im privaten Baurecht“ lenkte Eva Strauss die Aufmerksamkeit der Teilnehmer auf Fragen des Zivilrechts. Anhand eines erst wenige Wochen alten Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs erläuterte sie, dass das Gericht seine bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Bauvertragsrecht aufgegeben hat und gab wertvolle Tipps, wie in der Praxis mit dieser geänderten Rechtsprechung sachgerecht umgegangen werden kann.

Mit seinem Vortrag zum Thema „Mietverträge: Dauerbrenner Schriftform“ wies Dr. Philipp Libert  die Anwesenden darauf hin, dass die bislang in Mietverträgen häufig verwendeten Schriftformerhaltungsklauseln nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam sind. Er zeigte auf, dass Verstöße gegen das Schriftformerfordernis auch bei langfristig angelegten Mietverträgen zu vorzeitigen Kündigungsrechten führen können und dass dem Schriftformerfordernis daher zukünftig wieder gesteigerte Bedeutung beizumessen sein wird. Abschließend erläuterte er, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsprechung die sich daraus ggf. ergebenden Folgen einschränkt, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden.

Insgesamt ist durch die Veranstaltung bei Fingerfood und Kölsch erneut ein interessanter Erfahrungsaustausch gelungen!

  

Hier finden Sie die Präsentationen unserer Referenten zum Download:

Dr. Thomas Lüttgau:  Aktuelle Entwicklungen im Landesplanungsrecht und Reaktionsmöglichkeiten des Einzelhandels

Dr. Michael Oerder: Großflächiger Einzelhandel außerhalb von Kern- und Sondergebieten

Dr. Markus Johlen:  Drohende Ordnungsverfügungen gegenüber Einzelhandelsbetrieben

Dr. Christian Giesecke: Novellen von BauGB, UmwRG und UVPG 2017

Eva Strauss: Update: Rechtsprechung zum privaten Baurecht

Dr. Philipp Libert: Dauerbrenner Schriftform

  Verfasser dieses Beitrags: 

Dr. Daniel Wörheide  grDr. Daniel Wörheide
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: d.woerheide[at]lenz-johlen.de