Stellplätze für Einkaufswagen sind keine Verkaufsflächen

Weder eine überdachte Fläche zum Abstellen von Einkaufswagen außerhalb des Gebäudes noch die Kundentoilette eines Einzelhandelsbetriebs sind als Verkaufsfläche zu qualifizieren.

Lesen Sie den Rechtsprechungsbeitrag in der Immobilien Zeitung Nr. 26 vom 29.06.2017 zu folgenden Entscheidungen:

BVerwG, Urteil vom 9. November 2016, Az. 4 C 1/16, OVG Münster, Beschluss vom 20. Januar 2015, Az. 2 C 2327/1 

Ansprechpartner:

Markus JohlenDr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de