header bundesverfassungsgericht

Die Festsetzung von Gewerbe- oder Industriegebieten ist aus Gründen der Geruchsbelästigung regelmäßig abwägungsfehlerhaft, wenn auf den Flächen ein Geruchsimmisssionswert von 0,20 im Sinne der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) überschritten wird.

Lesen Sie hier den Beitrag von Rechtsanwalt Béla Gehrken in der Immobilien Zeitung Nr. 47/2015, Seite 12, vom 26.11.2015 zum Urteil des OVG Münster vom 5. Mai 2015, Az. 10 D 44712.NE.

Ansprechpartner:

Bela GehrkenBéla Gehrken
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.