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Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß der Länder, mit einer Änderung im Bauplanungsrecht die Unterbringung von Flüchtlingen zu erleichtern. Auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks beschloss das Bundeskabinett am 08.10.2014 eine entsprechende Stellungnahme zu einer Initiative des Bundesrates.

„Die steigende Zahl von Flüchtlingen aus den vielen Krisengebieten stellt Länder und vor allem Kommunen mit einem engen Wohnungsmarkt vor gewaltige Herausforderungen. Es ist unsere Pflicht, hier zu helfen“, betonte Hendricks zur Begründung. Bund und Länder wollen mit Änderungen im Baugesetzbuch dafür sorgen, dass Kommunen besser und schneller auf den Flüchtlingszuzug reagieren und Unterkünfte schaffen können.

Hendricks versicherte, Länder und Kommunen könnten auf die Unterstützung des Bundes zählen: „Die Bundesregierung unterstützt den Beschluss des Bundesrates, Änderungen im Baugesetzbuch vorzunehmen, um den Bau von Flüchtlingsunterkünften oder die entsprechende Umnutzung noch besser als bisher zu ermöglichen. Wir bringen Regelungen auf den Weg, die den Kommunen schnell und unkompliziert helfen, Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen.“

Künftig sollen Flüchtlingsunterkünfte auch dann im Innenbereich zugelassen werden können, wenn sie sich nicht in die nähere Umgebung einfügen. Das betrifft beispielsweise Büro- oder Geschäftsgebäude, die dann als Unterkünfte umgewidmet werden könnten. Zusätzlich soll die Unterbringung von Flüchtlingen auch auf solchen Flächen möglich sein, die unmittelbar an einen bebauten Ortsteil anschließen. Darüber hinaus sollen Flüchtlingsunterkünfte unter bestimmten Voraussetzungen auch in Gewerbegebieten errichtet werden können. Diese Regelungen sollen befristet werden.

Die Stellungnahme der Bundesregierung wird nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Ansprechpartner:

Dr. Thomas LüttgauDr. Thomas Lüttgau
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
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