Seminar der Verwaltungs und Wirtschafts-Akademie (VWA) in Leipzig mit Béla Gehrken am 02.10.2018

Die Regelung des § 34 BauGB ist eine zentrale Norm des Bauplanungsrechtes. In vielen gewachsenen Gemengelagen ist es für die plangebenden Gemeinden kompliziert, die Flächen fehlerfrei zu überplanen. Sieht die Gemeinde von der Aufstellung eines Bebauungsplans ab oder ist ein Bebauungsplan unwirksam, greifen die Regeln für den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.

Die Anwendung des § 34 BauGB ist in der Praxis allerdings oftmals mit Schwierigkeiten verbunden. Auch die Rechtsprechung ist einzelfallbezogen, so dass sie oftmals keinen klaren Handlungsfaden vorgibt. Schwierigkeiten bereiten für den Rechtsanwender regelmäßig die Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich sowie die Reichweite der „näheren Umgebung“ nach § 34 BauGB.

Das Seminar soll anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der Rechtsprechung dem Rechtsanwender helfen, eine rechtssichere Beurteilung vornehmen zu können, ob ein geplantes Vorhaben nach den Regeln für den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzulassen ist. Zudem sollen die Möglichkeiten von Nachbarklagen auf Grundlage von § 34 BauGB näher beleuchtet werden.

Ansprechpartner:

Bela GehrkenBéla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de