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vhw-Seminar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 11.09.2017 in Münster

Die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) setzen die EU-Richtlinie 214/52/EU über die Umweltverträglich­keitsprüfung (UVP) und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt um. Das Seminar erläutert Ihnen die Änderungen und deren Auswirkung auf die Praxis:

  • Gem. § 13 b BauGB (neu) kann für Außenbereichsflächen bis zu 10.000 m² in bestimmten Fällen das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt werden.

• Störfallbetriebe mit ihren Abständen von Betriebsbereichen zu schutzwürdi­gen Nutzungen müssen in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

• Mit dem „Urbanen Gebiet“ gemäß § 6 a BauNVO(MU) wird die Möglichkeit geschaffen, Wohnnutzungen in gewerblich nutzungsgemischten lärmvorbelasteten Gebieten zu planen. Entscheidend wird sein, dass die TA Lärm für diese Gebiete um 3 dB(A) höhere Immissi­ onsrichtwerte vorgeben wird als für Mischgebiete, die Wohnnutzung im „Urbanen Gebiet“ also erheblich stärkeren Lärmimmissionsbelastungen ausgesetzt sein kann.

• Schließlich gibt es Regelungen zu Fremdenverkehrsgebieten (§ 22 BauGB) und zur Rechtsqualität von Ferienwohnungen (§ 13 a BauN­VO)

Ansprechpartner:

Dr. Thomas LüttgauDr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

nick-kocklerDr. Christian Giesecke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17
E-Mail:  c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

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