vhw-Seminar mit Dr. Rainer Voß am 25.09.2017 in Berlin

Der öffentlich-rechtliche Vertrag gehört zu den wichtigen Handlungsformen in der Verwaltung. Während in der Praxis immer noch der Verwaltungsakt dominiert, sollen im Rahmen dieses Seminars die Vorteile der – oft gescheuten – öffentlich-rechtlichen Verträge herausgestellt werden.

Im Grundsatz gilt die Vertrags- und Gestaltungsfreiheit. Öffentlich-rechtliche Verträge bieten die Möglichkeit flexibler, auf den Einzelfall zugeschnittener Lösungen.  Es handelt sich um eine moderne Handlungsform, die geeignet ist, die Kluft zwischen Behörde und Bürger/innen zu bereinigen und einander näher zu bringen. Zunächst wird ein allgemeiner Überblick über die rechtlichen Grundlagen öffentlich-rechtlicher Verträge vermittelt. Was macht einen öffentlich-rechtlichen Vertrag aus, wann sind sie zulässig und welche Wirksamkeitsvoraussetzungen müssen eingehalten werden? Daneben werden die verschiedenen Vertragsarten und eine Reihe praxisrelevanter Beispiele vorgestellt. Schließlich geht es um die Basis eines erfolgreichen Vertragsabschlusses.

Lösungsorientierte Vertragsverhandlungen, faire Gesprächsstrategie und klare Vertragsgestaltungen führen zur beiderseitigen Zufriedenheit. Verträge schließen heißt sich vertragen! IHR REFERENT Dr. Rainer Voß ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der überwiegend

Ansprechpartner:

Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Anwaltmediator DAA/FU Hagen
Telefon: 0221-973002-80

E-Mail: r.voss[at]lenz-johlen.de