Landesplanerische Vorgaben europarechtskonform? Die EU-Kommission hat mit einem Schreiben an die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nach Auffassung der Kommission verstoßen landesplanerische Vorgaben wie § 24a LePro NW zur Ansiedlung von (großflächigem) Einzelhandel gegen die Niederlassungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Durch derartige Vorgaben werde die Erteilung einer Baugenehmigung, die zur Ausübung des Einzelhandelsgewerbes erforderlich sei, beschränkt und damit die Niederlassungsfreiheit berührt. Gründe für eine Rechtfertigung dieses Eingriffs seien lediglich wirtschaftlicher Art und daher ungeeignet. Die Ausübung eines Gewerbes dürfe nur in Ausnahmefällen von der Prüfung eines wirtschaftlichen Bedarfs abhängig gemacht werden. Zudem werde ohne erkennbaren sachlichen Grund eine Benachteiligung von großflächigem gegenüber kleinflächigem Einzelhandel vorgenommen. Der Bundesregierung wurde diesbezüglich zur Stellungnahme aufgefordert. Sollte die EU-Kommission bei ihrer Auffassung bleiben, werden die Grundlagen der Steuerung von Einzelhandel auf der Ebene der Raumordnung ernsthaft in Frage gestellt.
Dr. Christian Giesecke, LL.M.